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2020.06.24

Juristische Übersetzung

Über den rechtlichen und historischen Hintergrund des Begriffs  „Arbeitnehmer“ und dessen japanische Übersetzung


Wir bei transeuro sind Experten für juristische Übersetzungen ins Japanische von Verträgen bis hin zu Gerichtsdokumenten. Selbstverständlich können wir direkt vom Deutschen ins Japanische übersetzen, ohne den Umweg über Englisch gehen zu müssen. In diesem Artikel gehen wir auf den deutschen Begriff „Arbeitnehmer“ in historischem und juristischem Kontext und dessen japanische Übersetzung ein.

„Arbeitgeber“ und „Arbeitnehmer“

Wenn Sie schon einmal deutsche Rechtsdokumente, insbesondere Dienstverträge oder Arbeitsverträge gelesen haben, werden Ihnen diese beiden Begriffe bekannt sein. Sie stammen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §611 und dem Wirtschaftsrecht (Gewerbeordnung, Teil 7 Arbeitnehmer).

Wenn man diese Begriffe entsprechend ihrer ursprünglichen Bedeutung ins Japanische übersetzt, werden sie zu „使用者“ (Shiyousha) und „被用者“(Hiyousha). Allerdings muss man bei juristischen Dokumenten darauf achten, ob eine Übersetzung mit 被用者 auch wirklich passend ist.

Im japanischen Arbeitsrecht wird fast ausschließlich der Begriff „労働者“ (Roudousha) zur Beschreibung von Angestellten verwendet. Einige Gesetze allerdings, wie z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch, verwenden je nach Kontext sowohl 被用者 als auch 労働者. Wenn der Begriff „Arbeitnehmer“ in einem deutschen Arbeitsvertrag ins Japanische übersetzt wird, ist die korrekte Übersetzung 労働者.

Bei anderen Rechtsdokumenten ist es jedoch notwendig, je nach Kontext unterschiedlich zu übersetzen. (Im zweisprachigen Standard-Wörterbuch für Rechtsbegriffe Japanisch-Englisch (Ausgabe März 2019) wird 労働者meistens mit employee übersetzt, je nach Kontext wird aber auch worker verwendet. )

„Angestellter“ und „Arbeiter“

 Der Begriff „Arbeitnehmer“ ist für Übersetzer weniger verwirrend als die Begriffe „Angestellter“ und „Arbeiter“. Allerdings sollte man sich dem historischen Hintergrund des Begriffs und dem Konzept von Arbeit und Arbeitnehmerrechten in der deutschen Geschichte und deren Wandel im Laufe der Zeit bewusst sein.

Früher unterschied man Leute, die für jemand anderen arbeiten, je nach Art der Arbeit in Angestellte und Arbeiter. Dabei sind Angestellte, diejenigen, die sogenannte geistige Arbeit leisten, und Arbeiter diejenigen, die körperliche Arbeit verrichten. Heutzutage ist diese Denkweise jedoch veraltet und unangebracht.

Der Begriff Arbeiter hat eine erhebliche Überschneidung mit „labo(u)rer“ im anglo-amerikanischen Recht. Die japanischen Entsprechungen der zwei Begriffe wären „職員“ (Shokunin) und 労働者. Das englische Äquivalent von „Angestellter“ wäre „staff“. (Im juristischen Kontext wird es mit „employee“ und in einigen Texten mit „worker“ übersetzt.).

Um diese zwei Begriffe zusammenzufassen, wurde der Begriff „Arbeitnehmer“ eingeführt.

Die tatsächliche Arbeitsweise selbst hat jedoch die Unterscheidung zwischen geistiger und muskulärer Arbeit bedeutungslos gemacht. Die soziale und rechtliche Unterscheidung zwischen den beiden Begriffen ist daher ebenfalls obsolet geworden. So hat sich der Begriff „Arbeitnehmer“ als Gegenstück zum Arbeitgeber durchgesetzt. Im Kontext des japanischen Arbeitsrechts ist daher 労働者 die passende Übersetzung.


Weiterführende Links 

Wenn Sie eine Übersetzung eines Rechtsdokuments, wie z.B. eines Vertrags oder eines Gerichtsdokuments ins Japanische benötigen, können Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular kontaktieren. Wir erstellen Ihnen gerne einen kostenlosen Kostenvoranschlag.


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