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2021.05.03

Patentübersetzungen

Drei Gründe warum man eine Patentübersetzung benötigt


Es gibt grundsätzlich drei Gründe, warum eine Patentübersetzung benötigt wird:

1. Für das Einreichen einer Patentanmeldung im Ausland,
2. Wenn eine Übersetzung eines Patents als Beweis in einem Gerichtsverfahren benötigt wird, und
3. Wenn man den Inhalt eines ausländischen Patents genauer analysieren möchte, um vor der Einreichung der eigenen Patentanmeldung zu recherchieren oder um eine Antwort auf einen Zurückweisungsbescheid zu erstellen.

1. Patentübersetzung für das Einreichen einer Patentanmeldung im Ausland

 Wenn man ein Patent im Ausland anmeldet, ist in der Regel eine Übersetzung in die Amtssprache des Landes notwendig. Es gibt aber auch Ausnahmen wie z. B. Indien, wo man Anmeldungen auch in Englisch einreichen kann.

Für Patentanmeldungen in Japan muss man immer eine japanische Übersetzung der Anmeldung einreichen, wenn diese nicht in Japanisch verfasst ist. Weitere Informationen über das Anmeldeverfahren in Japan finden Sie in diesem Artikel.

Bei einer Anmeldung in Deutschland ist je nach dem gewählten Weg und der Sprache der Originalanmeldung keine Übersetzung erforderlich. Weitere Details zu den verschiedenen Wegen für eine Anmeldung in Deutschland finden Sie in diesem Artikel. 

Wenn wir ein Patent zum Zweck der Einreichung im Ausland übersetzen, übersetzen wir immer gemäß den Anforderungen des jeweiligen Patentamts, so dass eine weitere Formatierung der Übersetzung nicht erforderlich ist.

2. Patentübersetzung als Beweise in Gerichtsverfahren

Bei Gerichtsverfahren, die Patente als Gegenstand haben, werden oft Patentdokumente als Beweismittel vorgelegt. Wenn die Patentdokumente nicht in der Sprache des Landes verfasst sind, in dem das Verfahren durchgeführt wird, ist in der Regel eine Übersetzung erforderlich. Mehr Informationen zu den Verfahren des Patenteinspruchs und der Nichtigkeitsklage in Japan finden Sie in diesem Artikel.

Bei Gerichtsverfahren ist die Qualität der Übersetzung von größter Bedeutung. Wir haben Erfahrung mit Übersetzungen für derartige Verfahren und können Übersetzungen auf dem geforderten Qualitätsniveau liefern. Wenn nötig, können wir auch eine eidesstattliche Erklärung des Übersetzers anfügen oder die Übersetzung notariell beglaubigen lassen.

3. Patentübersetzung zur Recherche vor einer Anmeldung oder zum Beantworten von Zurückweisungsbescheiden

Bei der Recherche zum Stand der Technik vor der Anmeldung eines Patents und bei der Erwiderung auf einen Zurückweisungsbescheid ist manchmal eine Übersetzung eines ausländischen Patents erforderlich. In diesem Fall ist die Qualität der Übersetzung möglicherweise nicht so entscheidend. Je nachdem, wie viele Details man benötigt, kann manchmal eine maschinelle Übersetzung ausreichen. Allerdings ist eine maschinelle Übersetzung nicht zu 100 % korrekt und könnte einen falschen Eindruck vermitteln. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist eine menschliche Übersetzung immer zu bevorzugen. Zu Informationszwecken können wir auch Teilübersetzungen von Patentunterlagen erstellen. Weiterhin können Sie auch eine Rohfassung einer Übersetzung zu einem vergünstigten Preis bestellen. Diese würde nicht unser übliches Vier-Augen-Prinzip durchlaufen und entspricht nicht unserer regulären Qualität.

Wenn Sie eine Patentübersetzung benötigen, können Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular kontaktieren. Wenn Sie uns mitteilen, für welchen Zweck die Übersetzung benötigt wird, können wir Ihre Anfrage schneller und effizienter bearbeiten.

Weitere Informationen zu den Besonderheiten der Patentübersetzung im Vergleich zur Übersetzung anderer Dokumente und allgemeine Informationen zur Patentübersetzung finden Sie in diesem Artikel. 


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