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2019.10.07

Patentübersetzungen

Wie viele kennen Sie? Patentbegriffe in Japanisch, Englisch und Deutsch im Vergleich Nr. 2


Im zweiten Artikel dieser Serie stellen wir Begriffe bezüglich des Inhalts und der Teile einer Patentanmeldung sowie Begriffe für weitere geistige Schutzrechte vor.

 

Begriffe zum Inhalt einer Patentanmeldung

願書 (Gansho) – Request for patent application – Antrag auf Erteilung eines Patents

In einem Antrag auf Erteilung eines Patentes sind die bibliographischen Daten des Anmelders, Erfinders usw. aufgeführt. Wenn man eine Prüfung der Patentanmeldung beantragen möchte, muss in Japan ein zusätzlicher Prüfungsantrag gestellt werden.

明細書 (Meisaisho) –  Specification – Beschreibung

Die Spezifikation beschreibt die Erfindung im Detail. Mit Bezug auf die Patentansprüche ist sie so formuliert, dass ein Fachmann sie leicht verstehen kann.

特許請求の範囲  (Tokkyo Seikyuu no Hanni) –  Claims – Patentansprüche

Die Ansprüche sind der Teil der Patentanmeldung, der den Umfang des Patents, das der Anmelder beantragt, genau beschreibt. Für die Formulierung von Ansprüchen gibt es spezielle Regeln. Ansprüche werden in einer bestimmten Reihenfolge aufgeführt, beginnend mit dem am breitesten gefassten Anspruch zuerst.

要約書 (Yoyakusho)– Abstract – Zusammenfassung

Die Zusammenfassung ist der Teil der Patentanmeldung, der den Inhalt kurz zusammenfasst. Sie hat keinen Einfluss auf den Umfang des Patents, ist aber für die Veröffentlichung des Patents erforderlich.

図面 (Zumen)– Drawings – Zeichnungen

Zeichnungen sind für eine Patentanmeldung nicht unbedingt erforderlich, aber sie sind in den meisten Patenten aus den Bereichen Maschinenbau und Elektrotechnik enthalten. Sie helfen, die Erfindung verständlich zu machen.

実施例  (Jitsumurei)–  Example – Ausführungsbeispiel

Beispiele sind in der Spezifikation aufgeführt. Sie führen Experimente und Versuche zur Erfindung, deren Ergebnisse und Spezifikationen der Erfindung auf.

段落 (Danraku) – Paragraph – Absatz

Die Spezifikation ist in mehrere nummerierte Absätze unterteilt. Diese werden in Prüfbescheiden und Änderungen verwendet, um sich auf einen bestimmten Absatz zu beziehen.

出願番号 (Shutsuganbangou) – Application number/Filing number – Anmeldenummer

Wenn man eine Patentanmeldung einreicht, wird eine Anmeldenummer vergeben. Die Anmeldenummer bedeutet nicht, dass ein Patent erteilt wurde. Wird das Patent nach einer Prüfung der Anmeldung erteilt, wird eine Patentnummer vergeben.

公開公報 (Koukai Kouhou) – Publication of Patent Application  – Offenlegungsschrift

Wenn man eine Patentanmeldung einreicht, wird der Inhalt nach Ablauf von 18 Monaten ab dem Anmeldetag veröffentlicht. Ein Patent gibt dem Inhaber das ausschließliche Recht, die Erfindung zu nutzen. Im Gegenzug muss die Erfindung veröffentlicht werden.

審査請求 (Shinsa Seikyuu) – Request for substantive examination – Prüfungsantrag

In Amerika wird ein Patent nach dem Einreichen der Patentanmeldung automatisch geprüft. In Japan und Deutschland beginnt die Prüfung nicht vor der Einreichung eines Prüfungsantrags. Für die Einreichung des Antrags gibt es bestimmte Fristen.

 

Weitere geistige Schutzrechte

実用新案 (Jitsuyoushinan) – Utility model – Gebrauchsmuster

Ein Gebrauchsmuster ist einem Patent ähnlich, aber es ist einfacher und billiger zu erhalten, da es keine substanzielle Prüfung, sondern nur eine formelle gibt.

意匠 (Isho) – Design right – Geschmacksmuster

Ein Geschmacksmuster ist ein Schutzrecht für das Designs eines Objekts. Um ein Geschmacksmuster anzumelden, muss es neu und kreativ sein. Wenn ein Design einem Produkt einer bekannten Marke ähnlich ist, wird es möglicherweise nicht als Geschmacksmuster registriert.

商標 (Shouhyou) – Trademark – Markenzeichen

Eine Marke ist ein geistiges Eigentumsrecht, das Logos und Namen von Produkten und Dienstleistungen schützt. Wenn jemand ein Logo verwendet, das einem Logo ähnlich ist, wofür man ein Markenzeichen besitzt, kann man eine Klage einreichen.

著作権 (Chosakuken) – Copyright – Urheberrecht

Das Urheberrecht ist das ausschließliche Recht, das dem Schöpfer eines kreativen Werkes zur Vervielfältigung des Werkes eingeräumt wird. Es gilt für Kunst, Musik, Literatur und Wissenschaft. Im Gegensatz zu anderem geistigen Eigentum ist es nicht notwendig, einen Antrag auf Urheberrecht zu stellen.

Wie hat Ihnen unser Vergleich gefallen? Nächstes Mal möchten wir Stichworte zu den Verfahren nach der Prüfung eines Patents bis zu seiner Erteilung behandeln.

Wenn für die Sie eine Übersetzung für Patentdokumente benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Unsere Übersetzer haben bis zu 30 Jahre Erfahrung als Patentübersetzer und kennen die Verfahren einer Patentanmeldung sehr gut.

Wenn Sie spezielle Dokumente haben, die Sie nicht an eine Übersetzungsfirma geben wollen, die nicht auf Patente spezialisiert ist, wenden Sie sich gerne an uns.


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