Wie bekommt man ein Ehegattenvisum in Japan?

Wenn man als Ausländer einen Japaner heiratet, kann man ein Ehegattenvisum für Japan beantragen. Dieses Visum ist unter Ausländern in Japan sehr begehrt, weil es im Gegensatz zum Arbeitsvisum keiner Einschränkung bezüglich der beruflichen Tätigkeit unterliegt, bzw. es auch möglich ist, in Japan zu leben, ohne einem Beruf nachzugehen.

Preisgabe von privaten Informationen um Scheinehen zu vermeiden

 

So kommt es auch häufig vor, dass Ausländer versuchen dieses Visum über Scheinehen zu erlangen, um dann in Japan leben und arbeiten zu können. Entsprechend ist der Antrag für ein Ehegattenvisum aufwendig und wird streng beurteilt.

Für den Antrag muss man unter anderem nachweisen können, dass das Ehepaar über genug finanzielle Mittel verfügt, um den Lebensunterhalt in Japan zu bestreiten. Für einen Visumsantrag für ein Ehegattenvisum in Deutschland gibt es ähnliche Anforderungen und es ist ja auch nachvollziehbar, dass die Länder versuchen es zu vermeiden, Visa an Menschen auszustellen, die am Ende von der Sozialhilfe leben müssen.

Ein weiter Teil des Antrags für ein Ehegattenvisum in Japan besteht aus einem Fragebogen, der ziemlich private Fragen über die Eheleute enthält. Man muss eine Art Aufsatz darüber schreiben, wie man sich kennengelernt hat und wie es dazu kam, dass man beschloss zu heiraten. Auch private Fotos, die das Ehepaar zusammen zeigen, müssen angefügt werden. Im Fall einer Fernbeziehung ist es auch empfehlenswert private E-Mails, Textnachrichten oder Nachweise über Telefonanrufe anzufügen. Man muss glaubhaft darstellen können, dass es sich um eine echte Ehe handelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Diesen Teil finde ich doch etwas fragwürdig, da man hier sehr private Informationen an völlig unbekannte preisgeben muss. Ob man so Scheinehen vermeiden kann, ist auch fraglich, da es genug Anwälte gibt, die sich auf diese Thematik spezialisiert haben und genau wissen, wie man den Fragebogen am besten ausfüllt. Für einen Visumsantrag in Deutschland muss man keine derart privaten Informationen angeben.

In Japan keine Sprachkenntnisse erforderlich

 

Ein weiterer interessanter Unterschied ist, dass in Deutschland bis auf einige Ausnahmefälle von dem ausländischen Ehepartner Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwartet werden. In Japan sind diese nicht notwendig. Man muss jedoch erklären, wie sich die Ehepartner untereinander verständigen. Wenn z.B. beide gut Englisch sprechen, kann der ausländische Partner auch ohne Japanischkenntnisse ein Visum bekommen.

Ich finde hier die deutsche Regelung sinnvoller, denn so ist sichergestellt, dass der Ehegatte in Deutschland nicht ganz verloren ist und leichter Anschluss findet. Auch lassen sie die Kenntnisse leichter ausbauen, wenn man erst mal die Grundsätze beherrscht.

In Japan gibt es aufgrund dieser Regelung einige ausländische Ehegatten von Japanern, die kaum Japanisch sprechen und gerade in Großstädten auch nicht viel Grund haben, es zu erlernen, da es häufig ausländische Communities gibt, wo man Anschluss finden kann und bei allen Dingen des alltäglichen Lebens ja der japanische Ehegatte helfen kann.

Wie finden Sie Regelungen bezüglich der Visumsanträge in Deutschland und Japan? Ist es sinnvoll private Informationen abzufragen, um Scheinehen zu vermeiden? Sollten alle Ausländer, die länger in Japan bleiben wollen ein Mindestmaß an Japanisch beherrschen?

 

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